AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von läuft media (ADHUNT/Agentur7Z)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von läuft media
1. Vertragsgegenstand
a) Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen im Bereich Performance-Marketing, insbesondere strategische Beratung, Konzeption, Umsetzung und Optimierung von Werbekampagnen.
b) Darüber hinaus erbringt die Agentur Leistungen in den Bereichen Film, Foto und Social Media, sofern diese im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbart wurden.
c) Kreative Leistungen, wie beispielsweise Videos, Bilder oder Creatives, können durch die Agentur selbst oder durch externe, unabhängige Dienstleister (Freelancer oder Partner) umgesetzt werden.
d) Soweit vereinbart, übernimmt die Agentur die strategische Planung, Koordination und Integration dieser Leistungen in die jeweilige Kampagnen- oder Kommunikationsstruktur.
e) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Umsatzsteigerung, Anzahl an Leads, Reichweite oder Kampagnenkennzahl, wird nicht garantiert. Diese Ergebnisse hängen auch von Faktoren ab, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Umsetzung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
b) Werden kreative Inhalte durch externe Partner erstellt, stellt der Kunde sicher, dass hierfür alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen, insbesondere Einwilligungen abgebildeter Personen.
c) Der Kunde gibt zeitnah Feedback, da Verzögerungen die Umsetzung und gegebenenfalls die Performance von Kampagnen beeinflussen können.
d) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Informationen und Materialien vollständig und rechtlich zulässig sind.
3. Einsatz externer Dienstleister
a) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags externe Dienstleister (Freelancer oder Partner) einzusetzen.
b) Diese können die vereinbarten Leistungen eigenständig erbringen.
c) Soweit vereinbart, übernimmt die Agentur die koordinierende und strategische Begleitung dieser Leistungen.
d) Für die konkrete kreative Ausführung externer Dienstleister haftet die Agentur nicht, soweit diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegt.
4. Nutzungsrechte
a) Der Kunde erhält an allen im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalten und Arbeitsergebnissen zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für eigene Zwecke. Eine Weitergabe oder Übertragung an Dritte, insbesondere externe Dienstleister, Agenturen oder Freelancer, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Soweit Rechte Dritter bestehen, gelten deren jeweilige Nutzungsbedingungen. Die Agentur darf die erstellten Inhalte zu eigenen Referenzzwecken verwenden. Bei unzulässiger Weitergabe kann die Agentur eine angemessene Vertragsstrafe verlangen.
5. Vergütung
a) Die Vergütung umfasst die jeweils vereinbarten Leistungen, insbesondere strategische Beratung, Kampagnenkonzeption, Setup, Steuerung und Optimierung von Werbemaßnahmen sowie gegebenenfalls Leistungen in den Bereichen Film, Foto und Social Media.
b) Umfang und Höhe der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.
6. Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und sind innerhalb der vereinbarten Frist zu erfüllen.
b) Bei umfangreicheren Projekten, insbesondere Filmproduktionen, Imagefilmen, Webseiten, Landingpages oder vergleichbaren Einzelprojekten, kann die Agentur eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung vor Beginn oder während der Leistungserbringung verlangen.
c) Die verbleibenden 50 % werden nach Fertigstellung bzw. Bereitstellung der vereinbarten Leistung und Zugang der Schlussrechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig.
7. Zahlungsverzug, Einstellung der Leistungen und Fortbestand des Vertrags
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu den im Vertrag oder auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen zu zahlen.
b) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Zahlungsrückstände vorübergehend einstellen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
c) Die Einstellung der Leistungen stellt keine Kündigung oder Beendigung des Vertrags dar. Die vereinbarte Vertragslaufzeit und die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben grundsätzlich bestehen.
d) Bei laufenden monatlichen Betreuungspauschalen bzw. einem für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldeten Entgelt bleibt die Zahlungspflicht des Kunden während einer vorübergehenden Leistungseinstellung wegen Zahlungsverzugs grundsätzlich bestehen. Bereits fällige oder während des Zahlungsverzugs fällig werdende Vergütungsansprüche werden dadurch weder erlassen noch gestundet.
e) Nach vollständigem Ausgleich aller fälligen Zahlungsrückstände nimmt die Agentur die vertraglich geschuldeten Leistungen wieder auf. Dies erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der erforderlichen Planung und verfügbaren Kapazitäten.
f) Ein Anspruch auf rückwirkende Nachholung der während der Leistungseinstellung nicht erbrachten Leistungen besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
g) Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder erheblichen Zahlungsrückständen kann die Agentur eine angemessene Frist zur vollständigen Zahlung setzen und nach deren erfolglosem Ablauf weitere gesetzliche oder vertragliche Rechte geltend machen. Dazu gehören insbesondere die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund sowie Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden.
8. Abnahme
a) Bei laufenden Dienstleistungen im Bereich Performance-Marketing, Social Media oder vergleichbaren Leistungen ist keine klassische Abnahme erforderlich.
b) Einzelne Leistungen gelten als erbracht, sobald sie entsprechend der vereinbarten Strategie bzw. des vereinbarten Leistungsumfangs umgesetzt wurden.
c) Bei größeren Projekten, insbesondere Image- oder Werbefilmen, hat der Kunde die Möglichkeit, bis zu zwei Korrekturen einzureichen. Das Projekt ist innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung abzunehmen oder mit entsprechendem Feedback zu versehen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als angenommen.
9. Vertraulichkeit
a) Die Agentur behandelt alle Informationen des Kunden vertraulich.
b) Informationen werden ausschließlich zur Auftragserfüllung oder mit schriftlicher Genehmigung des Kunden weitergegeben.
c) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
10.Gewährleistung und Haftung
a) Die Agentur erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
b) Für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse der Kampagnen, insbesondere Umsatz oder Anzahl der Leads, übernimmt die Agentur keine Haftung, da diese von externen Faktoren abhängen.
c) Für Leistungen externer Dienstleister haftet die Agentur nicht, soweit diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
d) Eine Haftung für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der erbrachten Leistungen entstehen, ist ausgeschlossen.
e) Die Agentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
f) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
g) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
h) Für fehlerhafte Abrechnungen, Abbuchungen, Belastungen oder sonstige Zahlungs- und Abrechnungsvorgänge durch Drittanbieter oder Werbeplattformen, insbesondere Meta, Google oder vergleichbare Plattformbetreiber, haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht selbst verursacht hat. Dies gilt insbesondere für fehlerhafte Berechnungen des Werbebudgets, doppelte oder unzutreffende Belastungen sowie Abweichungen zwischen dem tatsächlich eingesetzten Werbebudget und dem von der jeweiligen Plattform abgerechneten Betrag.
11. Kündigung und Verlängerung von Verträgen mit Laufzeit
a) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen. Der Vertrag läuft jedoch bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter.
b) Die Kündigung muss schriftlich, insbesondere per E-Mail oder Brief, erfolgen.
c) Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Beendigung des Vertrags und Löschung von Kampagnen
a) Nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags ist die Agentur berechtigt, sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Meta-Werbekampagnen, Anzeigensets, Anzeigen, Zielgruppen, Creatives sowie sonstige Kampagnenstrukturen und Einstellungen dauerhaft zu löschen.
b) Dies gilt insbesondere für Kampagnen, die in Werbekonten der Agentur oder unter deren Verwaltung erstellt wurden.
c) Nach Vertragsende besteht kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe, Übertragung, dauerhafte Speicherung oder Wiederherstellung dieser Kampagnen oder Kampagnenstrukturen.
13. Datenschutz
a) Die Agentur behandelt personenbezogene Daten des Kunden vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Auftragsabwicklung.
b) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
14. Streitfall
a) Die Parteien bemühen sich im Streitfall zunächst um eine gütliche Einigung.
b) Gelingt dies nicht, können die Parteien vor Einleitung rechtlicher Schritte eine Mediation durchführen.
c) Die gesetzlichen Rechte der Parteien bleiben hiervon unberührt.
15. Geld-zurück-Garantie bei Social-Media-Paketen
(1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen zur Geld-zurück-Garantie gelten ausschließlich für Neukunden, die erstmals ein Social-Media-Paket bei Läuft Media buchen und deren Social-Media-Profil im Rahmen der Betreuung vollständig neu aufbereitet und strategisch ausgerichtet wird. Die Garantie gilt für Betreuungszeiträume, die ab dem 01.08.2026 beginnen.
(2) Garantieversprechen
Läuft Media garantiert, dass sich die Sichtbarkeit des betreuten Social-Media-Profils während des vereinbarten Betreuungszeitraums nachweislich verbessert. Maßgeblich für die Bewertung der Sichtbarkeit sind die von der jeweiligen Plattform bereitgestellten statistischen Daten, insbesondere die in Meta Insights ausgewiesenen relevanten Reichweiten- und Sichtbarkeitskennzahlen.
(3) Messung und Vergleichszeitraum
Zur Feststellung der Verbesserung werden die relevanten Kennzahlen zu Beginn der Betreuung erfasst und mit den entsprechenden Kennzahlen während bzw. am Ende des vereinbarten Betreuungszeitraums verglichen. Die konkrete Auswahl der relevanten Kennzahlen richtet sich nach dem jeweiligen Profil, der Plattform und der vereinbarten Leistung.
(4) Keine Erfolgsgarantie für Leads oder Bewerbungen
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die nachweisbare Verbesserung der Sichtbarkeit. Läuft Media garantiert weder die Generierung von Leads noch von Kundenanfragen, Bewerbungen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnissen. Eine erhöhte Sichtbarkeit kann jedoch die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhen, dass potenzielle Kunden, Mitarbeiter oder Bewerber auf das Unternehmen aufmerksam werden.
(5) Geld-zurück-Garantie
Kann nach Abschluss des vereinbarten Betreuungszeitraums anhand der maßgeblichen Daten aus Meta Insights keine nachweisbare Verbesserung der Sichtbarkeit festgestellt werden, erhält der Kunde die für den betreffenden Betreuungszeitraum an Läuft Media gezahlten Vergütungen zurück.
(6) Voraussetzungen
Die Geld-zurück-Garantie setzt voraus, dass der Kunde die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt und Läuft Media die zur ordnungsgemäßen Betreuung erforderlichen Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt. Die Garantie gilt insbesondere nicht, soweit die ausbleibende Verbesserung auf Umstände zurückzuführen ist, die Läuft Media nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereichs von Läuft Media liegen.
(7) Ausschluss bei vorzeitiger Beendigung
Wird die vereinbarte Betreuung vor Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraums durch den Kunden beendet oder werden die für die Betreuung erforderlichen Zugänge bzw. Voraussetzungen entzogen, besteht kein Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie, sofern Läuft Media die fehlende Verbesserung dadurch nicht ordnungsgemäß feststellen konnte.
(8) Geltungsbeginn
Die Geld-zurück-Garantie gilt ausschließlich für Verträge bzw. Betreuungszeiträume, die ab dem 01.08.2026 beginnen. Ein Anspruch aus der Garantie besteht nur, wenn sämtliche in diesem Paragraphen genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
(9) Ausschluss bei Manipulation und Missbrauch
Die Geld-zurück-Garantie entfällt, wenn der Kunde vor oder während des Betreuungszeitraums nachweislich Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, die für die Garantie maßgebliche Sichtbarkeitsentwicklung zu manipulieren oder eine natürliche Verbesserung der relevanten Kennzahlen zu verhindern.
Hierzu zählen insbesondere der gezielte Einsatz von Fake-Followern, gekaufter Reichweite, Bots, automatisierten Interaktionen oder sonstigen künstlich erzeugten Engagement- und Reichweitenmaßnahmen, sofern diese geeignet sind, die Ausgangs- oder Verlaufswerte der für die Garantie maßgeblichen Kennzahlen zu verfälschen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Maßnahmen bereits vor Beginn der Betreuung eingesetzt wurden und dadurch eine objektive Bewertung der durch Läuft Media erzielten organischen Verbesserung wesentlich erschwert oder verhindert wird.
Läuft Media ist berechtigt, entsprechende Auffälligkeiten anhand der verfügbaren Plattformdaten, Analysen und sonstigen nachweisbaren Informationen zu prüfen. Der Ausschluss der Garantie setzt einen nachweisbaren Sachverhalt voraus.
16. Widerrufsrecht
a) Mit der Auftragsbestätigung beginnt die Erbringung der Dienstleistung sofort, sofern dies vereinbart wurde.
b) Der Kunde erklärt sich mit dem sofortigen Beginn der Leistungserbringung einverstanden.
c) Soweit ein Widerrufsrecht des Kunden besteht, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen.
d) Bereits erbrachte Leistungen werden nicht erstattet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
17. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
d) Individuelle Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
Läuft Media & Agentur 7Z
Inhaber Jens Lagarde
Goch